Klemmbrett mit angekreuzten Feldern auf einem Schreibtisch
Bedingung
Sportaktion bei Cazimbo
Bonusart
100 % auf die erste qualifizierende Einzahlung
Mindesteinzahlung
20 €
Erster Umsatzschritt
Einfacher Umsatz der Einzahlung ab Quote 1,50
Weiterer Umsatzschritt
Fünffacher Umsatz aus Einzahlung und Bonus
Einzelwetten in der zweiten Phase
Mindestquote 2,00
Kombiwetten in der zweiten Phase
Mindestquote 1,50 pro Auswahl
Gültigkeitsdauer
30 Tage ab der ersten Einzahlung
Risikohinweis: Ein Sportbonus beseitigt das Verlustrisiko beim Wetten nicht. Die Umsatzanforderungen verlangen weitere Einsätze; Cazimbo bietet zudem Spielpausen und Selbstsperren für die Kontrolle des Spielverhaltens.
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Sport-Ersteinzahlung: 100 % auf die erste qualifizierende Einzahlung. Mindestbetrag 20 €. Zuerst einmaliger Umsatz der Einzahlung zu einer Quote ab 1,50; danach fünffacher Umsatz der Summe aus Einzahlung und Bonus. Frist: 30 Tage.
Anwendung auf Wettscheine
Die erste Umsatzstufe verwendet den Einzahlungsbetrag. Für die zweite Stufe zählen Einzahlung und gutgeschriebener Bonus zusammen. Zum Umsatz gehören nur Einsätze, die die Bedingungen für Wettart, Mindestquote und Abrechnung erfüllen.
Frist und Abrechnung
Anrechenbar sind qualifizierende Wettscheine mit erfüllter Mindestquote. Die Summe anrechenbarer Einsätze bestimmt den Bonusumsatz; der Bruttorückfluss einer erfolgreichen Wette zählt dafür nicht als Einsatz.
Qualifizierende Wetten
Wettscheinform
Anforderung für die Bonusanrechnung
Einzelwette nach Bonusgutschrift
Je Auswahl mindestens Quote 2,00
Kombiwette nach Bonusgutschrift
Jede Auswahl mindestens Quote 1,50
Systemwette
Vom Umsatz des Sportbonus ausgeschlossen
Wette mit Cash-out
Für den Bonusumsatz nicht anrechenbar
Ungültig abgerechnete Auswahl
Leistet keinen anrechenbaren Umsatzbeitrag
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Erste Stufe: Einzahlung einmal ab Quote 1,50 umsetzen. Nach Bonusgutschrift: Einzelwetten ab Quote 2,00; Kombiwetten mit mindestens 1,50 je Auswahl. Die Gesamtquote einer Kombiwette allein erfüllt die Einzelanforderung nicht.
Anwendung auf Wettscheine
Eine Einzelwette enthält eine Auswahl; eine Kombiwette verknüpft mehrere Auswahlen. Bei Kombiwetten wird die Mindestquote jeder Auswahl geprüft, nicht nur das Produkt der Quoten. Die Anrechnung hängt von der jeweiligen Umsatzstufe ab.
Frist und Abrechnung
Systemwetten und durch Cash-out geschlossene Wettscheine sind vom Sportbonusumsatz ausgeschlossen. Ungültig abgerechnete Auswahlen leisten keinen anrechenbaren Umsatzbeitrag; für die übrigen Wettarten gelten die jeweiligen Mindestquoten.
Weitere Bedingung
Einzel-, Kombi- und Systemwetten gehören zum Sportangebot. Für den Ersteinzahlungsbonus zählen davon nur die jeweils zulässigen Wettarten und qualifizierende Einsätze. Ausgezahlte Gewinne erhöhen die geforderte Einsatzsumme nicht.
Ausnahmen bei Methoden und Wettarten
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Skrill und Neteller sind reguläre Zahlungsmethoden, qualifizieren aber nicht für den Sport-Ersteinzahlungsbonus. Entscheidend sind zugleich ein zulässiger Zahlungsweg und die anschließend anrechenbare Wettart.
Anwendung auf Wettscheine
Ungültige Wetten zählen nicht zum Umsatz. Bei einer Kombiwette kann eine ungültige Teilauswahl die Gesamtquote für die Abrechnung verändern; die ausgefallene Auswahl liefert keinen anrechenbaren Bonusbeitrag.
Frist und Abrechnung
Die bloße Kontogutschrift genügt für die Bonusqualifikation nicht: Skrill und Neteller sind ausgeschlossen. Für den Umsatz zählen ausschließlich gültig abgerechnete Wetten, welche die Vorgaben der jeweiligen Bonusstufe erfüllen.
Skrill und Neteller
Einzahlungen über diese beiden elektronischen Geldbörsen qualifizieren bei Cazimbo nicht für den Sport-Ersteinzahlungsbonus.
Cash-out-Wetten
Ein vorzeitig geschlossener Wettschein trägt nicht zum geforderten Sportbonusumsatz bei.
Systemwetten
Bei dieser Form werden Teilkombinationen gespielt; Cazimbo schließt solche Wettscheine von der Anrechnung aus.
Free Bet und Bonus-Cash
Wetten mit diesen Bonusmitteln erfüllen die Umsatzbedingungen des Sport-Ersteinzahlungsbonus nicht.
Ungültige Wetten
Als ungültig abgerechnete Tipps tragen keinen Einsatzbetrag zum qualifizierenden Umsatz bei.
Andere Produktarten
Einsätze für Casino, Live-Casino und virtuelle Spiele zählen nicht zum Umsatz für den Sportbonus.
Fristen und Begrenzungen
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Frist für den Ersteinzahlungsbonus: 30 Tage ab erster Einzahlung. Pro Wettbeleg werden höchstens 50 € für den Umsatz berücksichtigt. Die Freigabe von Bonusgewinnen ist auf das Zehnfache des ursprünglichen Bonusbetrags begrenzt.
Anwendung auf Wettscheine
Ein Einsatz von 70 € bringt wegen der Grenze von 50 € höchstens 50 € anrechenbaren Umsatz. Bei geringeren Einsätzen kann der volle Einsatz zählen, sofern Mindestquote, Wettart und Abrechnung die Bedingungen erfüllen.
Frist und Abrechnung
Bei einem ursprünglichen Bonus von 30 € entspricht die zehnfache Freigabegrenze 300 € aus Bonusgewinnen. Die Grenze betrifft die Bonusfreigabe, während der Wettschein unabhängig davon nach seiner Quote abgerechnet wird.
Weitere Bedingung
Für die 30-Tage-Frist sind der Beginn mit der ersten Einzahlung, die Annahme der qualifizierenden Wetten und deren relevante Abrechnung entscheidend. Offen gebliebene Ergebnisse können die fristgerechte Erfüllung der Umsatzvorgabe beeinflussen.
Beginn der 30-Tage-Frist
Die Frist läuft ab der ersten Einzahlung, sodass später abgegebene qualifizierende Tipps innerhalb desselben Zeitraums abzurechnen sind.
Höchstbetrag je Wettschein
Bei einem größeren Wettscheinbetrag wird für den Umsatz nur der anrechenbare Höchstbetrag je Schein berücksichtigt.
Obergrenze der Bonusgewinnfreigabe
Die Bonusgewinnfreigabe hat eine eigene Obergrenze, die sich am ursprünglichen Bonusbetrag und nicht an der Anzahl der Tipps orientiert.
Mehrere Wetten auf dasselbe Ereignis
Für dasselbe Sportereignis zählt nur die erste abgerechnete Wette zur geforderten Umsatzleistung.
Wöchentliche Sportaktionen
Aktion
Kondition
Zeitlicher Rahmen
Sport Weekly Reload
50 % bis 500 €, Mindesteinzahlung 20 €, sechsfacher Umsatz
Montag bis Donnerstag
Sport Cashback
10 % bis 500 €, dreifacher Umsatz
Wöchentlich, Aktivierung innerhalb 72 Stunden
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Sport Weekly Reload: 50 % bis 500 €, Montag bis Donnerstag, Mindesteinzahlung und sechsfacher Umsatz. Sport Cashback: 10 % bis 500 €, dreifacher Umsatz. Beide Aktionen haben jeweils eigene Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen.
Anwendung auf Wettscheine
Beim Sport Cashback beträgt die Umsatzfrist 30 Tage; für die Aktivierung gilt ein eigener, kürzerer Zeitraum. Aktivierungsfrist und Frist für die Abrechnung qualifizierender Wetten sind getrennte Bedingungen.
Frist und Abrechnung
Weekly Reload setzt eine erneute qualifizierende Einzahlung voraus. Sport Cashback berechnet eine prozentuale Erstattung nach seinen Aktionsbedingungen. Die Umsatzvorgaben regeln die spätere Freigabe der jeweiligen Aktionsbeträge.
Weitere Bedingung
Für Wochenaktionen gelten eigene Fristen, Mindestbeträge und Umsatzvorgaben. Prematch- oder Live-Wetten zählen nur, wenn die jeweilige Aktionsregel diese Wettart und die vollständige Abrechnung zulässt.
Kombi-Zuschlag
Anzahl der Ereignisse
Zuschlag
3
3 %
4
5 %
5
8 %
21 oder mehr
Bis zu 100 %
Prüfpunkt
Anwendung der Sportaktion
Einordnung der Regel
Kombi-Zuschlag bei mindestens drei Ereignissen und Mindestquote 1,40 je Auswahl. Drei Ereignisse: 3 %; vier: 5 %; fünf: 8 %; bei 21 oder mehr Ereignissen: bis zu 100 %.
Anwendung auf Wettscheine
Der Zuschlag betrifft vollständig abgerechnete und gewonnene Kombiwetten mit echtem Geldeinsatz. Jede Auswahl muss die Mindestquote erfüllen. Berechnungsgrundlage und Zuschlag richten sich nach den Bedingungen des Kombi-Angebots.
Frist und Abrechnung
Eine Kombiwette gewinnt nur, wenn alle erforderlichen Auswahlen richtig abgerechnet werden. Jede weitere Auswahl erhöht die Zahl der Bedingungen, die für den Zuschlag und die Gesamtabrechnung erfüllt sein müssen.
Weitere Bedingung
Beispiel: Quoten 1,50 × 1,60 × 1,70 ergeben 4,08. Bei 10 € Einsatz ergibt sich ohne Zuschlag ein Bruttorückfluss von 40,80 € im Gewinnfall. Der mögliche Zuschlag folgt der jeweiligen Aktionsstufe.
Rechenbeispiel für den Umsatz
Die Umsatzanforderung des Sport-Ersteinzahlungsbonus lässt sich anhand eines fiktiven Betrags nachvollziehen. Bei einer qualifizierenden Einzahlung in Höhe des Mindestbetrags und einem gleich hohen Bonus entstehen nach der Gutschrift rechnerisch 40 € aus beiden Bestandteilen. Die geforderte fünffache Umsetzung dieser gemeinsamen Basis entspricht 200 € anrechenbarem Einsatz. Vor diesem Schritt ist die einfache Umsetzung der Einzahlung zu erfüllen. Der Umsatz wird aus anrechenbaren Einsätzen gebildet; der Bruttorückfluss ergibt sich bei zutreffenden Auswahlen aus Quote und Einsatz.
Ausgangspunkt ist die qualifizierende Einzahlung, die in der ersten Stufe einmal in einer anrechenbaren Sportwette eingesetzt werden muss.
Nach Erfüllung dieser Bedingung kommt der Bonusbetrag hinzu; Einzahlung und Bonus bilden die Grundlage für den nächsten Umsatzschritt.
Diese Grundlage wird mit dem vorgeschriebenen Faktor multipliziert; dadurch entsteht der insgesamt erforderliche anrechenbare Wettumsatz.
Jeder gültig abgerechnete Wettschein wird mit seinem nach den Regeln zulässigen Betrag auf diesen Umsatz angerechnet.
Ist der erforderliche Umsatz innerhalb der vorgegebenen Frist erreicht, entscheidet die weitere Bonusregel über die Freigabe des betreffenden Guthabens.
Eine Quote von 2,00 bedeutet bei 10 € Einsatz und zutreffender Auswahl einen Bruttorückfluss von 20 €. Für die Umsatzanforderung ist dagegen der Einsatz von 10 € entscheidend. Werden mehrere geeignete Einzelwetten mit jeweils 10 € abgerechnet, addieren sich ihre anrechenbaren Einsätze. Eine größere Quote verändert den möglichen Bruttorückfluss, während der angerechnete Umsatz weiterhin aus dem Einsatz entsteht.
Bei Kombiwetten werden die einzelnen Quoten für den gemeinsamen Wettschein multipliziert. Für die Bonusberechnung werden zusätzlich die Voraussetzungen an jede Auswahl betrachtet. Auch ein sehr hoher Gesamtkurs erfüllt die Bedingung nicht allein, wenn eine einzelne Auswahl die Mindestquote unterschreitet. Ein durch Cash-out vorzeitig abgeschlossener Wettschein fällt ebenfalls unter die ausdrücklichen Ausnahmen der Aktion.
Ein weiteres Rechenbeispiel verwendet eine Einzahlung von 20 € und einen gleich hohen Bonus. Für die erste Umsatzstufe wären 20 € qualifizierende Einsätze mit einer Mindestquote von 1,50 nötig. Danach beträgt die Berechnungsgrundlage aus Einzahlung und Bonus 40 €. Der fünffache Umsatz ergibt 200 € anrechenbare Einsätze in der zweiten Stufe. Wegen der Anrechnungsgrenze von 50 € je Wettbeleg könnten vier vollständig anrechenbare Einsätze zu je 50 € den Betrag rechnerisch erreichen; die Mindestquoten und Ausschlüsse gelten dabei unverändert. Das Beispiel beschreibt allein die Rechengrößen der Aktionsbedingungen und keine tatsächlich erzielten Ergebnisse oder Gewinne. Nicht anrechenbare Wetten verändern die erforderliche Summe qualifizierender Einsätze nicht.
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